Institutionelle Angelegenheiten

Aachener Vertrag - 2019

Neuer deutsch-französischer Vertrag: besondere Anerkennung für die Eurodistrikte  

Am 22. Januar 2019 unterzeichneten der französische Staatspräsident Emmanuel Macron und Bundeskanzlerin Angela Merkel den neuen Vertrag über die deutsch-französische Zusammenarbeit und Integration, genannt Aachener Vertrag. Als Weiterführung des Elysée-Vertrags aus dem Jahr 1963, zielt dieser neue Aachener Vertrag auf eine vertiefte Kooperation zwischen Deutschland und Frankreich und sieht explizit auf regionaler und lokaler Ebene eine Verstärkung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zwischen den beiden Ländern vor.

Dabei führt der Vertrag explizit an, grenzüberschreitende Einheiten wie Eurodistrikte „mit angemessenen Kompetenzen, zweckgerichteten Mitteln und beschleunigten Verfahren [auszustatten], um Hindernisse bei der Umsetzung grenzüberschreitender Vorhaben, insbesondere in den Bereichen Wirtschaft, Soziales, Umwelt, Gesundheit, Energie und Transport zu überwinden“.

In unseren Augen ist dies ein bedeutender Schritt für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit und auch eine besondere Anerkennung für die Arbeit, die wir in unserem Eurodistrikt leisten“, erklärte der Präsident des Eurodistrikts Strasbourg-Ortenau und Straßburger Oberbürgermeister Roland Ries. „Als grenzüberschreitendes Gebiet, mit Straßburg als Europahauptstadt, waren wir uns immer der besonderen Verantwortung bewusst, die uns bei der Vertiefung der europäischen Integration auf lokaler Ebene, nah am Bürger, zukommt. Deshalb freue ich mich, dass die nationalen Regierungen unsere Vorschläge zur Verbesserung unserer Handlungsmöglichkeiten erhört haben, um diese Verantwortung noch besser wahrnehmen zu können.“ 

Im Rahmen der Vorbereitungen des neuen Staatsvertrags hatte der Rat des Eurodistrikts im Juni 2018 eine Resolution mit Vorschlägen zu sinnvollen Eigenkompetenzen für den Eurodistrikt verabschiedet, um den grenzüberschreitenden Alltag seiner Bürger, beispielsweise hinsichtlich einer verbesserten Infrastruktur zur Erleichterung grenzüberschreitender Mobilität, zu erleichtern. Die Resolution war an die entsprechenden zuständigen Stellen auf nationaler Ebene weitergeleitet worden.

Diese Forderungen nach Erleichterungen in Themenbereichen, die den grenzüberschreitenden Alltag betreffen werden nunmehr explizit im Aachener Vertrag festgeschrieben. So sollen unter anderem in der grenzübergreifenden Schul-, Berufsausbildung und Jobvermittlung, bei der Arbeit von Unternehmen, der Krankenversorgung oder grenzüberschreitenden Infrastrukturprojekten Lösungen gefunden werden, die wegweisend für das europäische Zusammenwachsen sein können. 

Roland Ries sieht darin auch ein wichtiges Zeichen adressiert an die Eurodistrikte: „Der neue deutsch-französische Vertrag stärkt unsere Handlungsmöglichkeiten zugunsten einer noch deutlicheren Verzahnung von unseren Systemen und Gesellschaften beiderseits des Rheins. Für uns ist das auch ein starker Vertrauensbereich in unsere Fähigkeit, als Eurodistrikt auf lokaler Ebene wesentlich zu einem souveränen, geeinten und demokratischen Europa beizutragen.“  

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