Institutionelle Angelegenheiten

Koalitionsvertrag Baden-Württemberg - 2021

Foto: Auszug des Deckblatts des Koalitionsvertrags, (c)Landesregierung Baden-Württemberg 

Am 5. Mai 2021 stellte die neue grün-schwarze Landesregierung Baden-Württemberg ihren Koalitionsvertrag 2021-2026 vor. Als eine wichtige Säule und Vorsatz für die kommenden Jahre ist darin die Vertiefung der europäischen Integration angeführt, für die insbesondere die grenzüberschreitende Zusammenarbeit ausgebaut werden soll.

Besonders erfreulich für den Eurodistrikt Strasbourg-Ortenau ist der Artikel über die aktive Umsetzung des Aachener Vertrags. In ihm erklärt die Landesregierung ihren Willen, das Potential der Grenzregionen besser ausschöpfen und sich dafür einsetzen zu wollen, dass auch die Eurodistrikte mit angemessenen Kompetenzen ausgestattet werden. Ziel ist, die Hindernisse bei der Umsetzung grenzüberschreitender Vorhaben zu überwinden. In diesem Zusammenhang wird insbesondere die Zusammenarbeit im öffentlichen Nahverkehr, eines der Schwerpunktthemen des Eurodistrikts Strasbourg-Ortenau, in den Fokus genommen. Dabei sollen Rechts- und Verwaltungsregelungen angepasst und Ausnahmeregelungen vorgesehen werden.

Frank Scherer, Präsident des Eurodistrikts Strasbourg-Ortenau und Landrat des Ortenaukreises lobt diesen wichtigen Schritt hin zu konkreten Eigenkompetenzen für die Eurodistrikte, für den er sich zuvor intensiv bei den zuständigen Landesministerien eingesetzt hatte: „Ich freue mich sehr über die Nachricht aus Stuttgart, dass auf der Grundlage des jetzigen Koalitionsvertrags in der neuen Legislaturperiode nun endlich auch auf deutscher Seite die lange eingeforderte Kompetenzübertragung an die Eurodistrikte realisiert werden soll. Die neue Landesregierung hat zu Recht erkannt, dass mit einer Bündelung der Trägerschaft für grenzüberschreitende Verkehrsprojekte es künftig deutlich einfacher wird, an konkreten Bedarfen ausgerichtete grenzüberschreitende Buslinien zu planen und schneller als bisher zu realisieren. Hier sehen wir einen deutlichen Mehrwert für unser Grenzgebiet.“  

Hier ein Auszug der für den Eurodistrikt Strasbourg-Ortenau besonders interessanten Artikel aus Kapitel 12 „Grenzen überwinden. Für ein europäisches Miteinander“ (S. 146 ff):

Grenzüberschreitende Modellregionen im Gesundheitsbereich:

„Wir werden nach den Erfahrungen der Corona-Pandemie grenzüberschreitende Modellregionen im Gesundheitsbereich schaffen, in denen wir institutionelle Neuerungen und eine Vorsorgeplanung aufbauen, um auf Gesundheitskrisen und Katastrophenfälle besser reagieren zu können. Dazu zählen gemeinsame Präventions- und Eindämmungsstrategien, Frühwarnsysteme, Kontaktnachverfolgungen, ein Nachweissystem für Krankenhausbetten, Datenaustausch und ein einfacher Zugang zu ambulanten und stationären Leistungen. Daher wird das Land den mit dafür ins Leben gerufenen Beistandspakt zwischen Grand Est, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Saarland mit Leben füllen. Einen wertvollen Beitrag leisten das EPI-Rhin-Netzwerk und das trinationale Kompetenzzentrum für Gesundheitsprojekte TRISAN, die wir weiterentwickeln werden. Wir wollen den gemeinsamen Gesundheitsraum durch den Aufbau eines gemeinsamen Lehrkrankenhauses am Universitätsklinikum Freiburg grundsätzlich stärken. Die noch bestehenden grenzüberschreitenden Hindernisse beim Rettungsdienstabkommen von 2009 werden wir durch eine Novellierung beseitigen.“ (S. 149)

Grenzüberschreitende Bahnverbindungen:

„Grenzüberschreitende Bahnverbindungen: Wir treiben den Ausbau der grenzüberschreitenden Bahnverbindungen Rastatt-Haguenau-Saarbrücken sowie Colmar-Freiburg durch den Wiederaufbau der Rheinbrücke unter Maßgabe der Machbarkeitsstudie weiter voran. Wir setzen uns dafür ein, dass die Bundesregierung eine EU-Finanzförderung für „Missing Links“ beim grenzüberschreitenden Schienenverkehr beschleunigt. Dazu unterstützen wir die Planungen für die Bahnverbindung Straßburg-Flughafen Frankfurt. Wir setzen uns ferner für die Anbindung des Landes ans europäische Nachtzugnetz ein. Wir werden die grenzüberschreitende Verknüpfung der Verkehrsträger durch eine zweisprachige App mit Ticketbuchung fördern (Öffentlicher Nahverkehr, Carsharing, Bikesharing etc.).“ (S. 149)

Grenzüberschreitende Lösungen für den Tourismus:  

„Grenzüberschreitende Lösungen für den Tourismus am Oberrhein und am Bodensee-Hochrhein werden wir unterstützen und Tourismus als Thema der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit mit größerem Gewicht etablieren.“ (S. 149)

Vive la WIR – Frankreich ist unser Partner:

„Mit der Partnerschaftskonzeption Baden-Württemberg & Frankreich „Vive la WIR“ haben wir eine nachhaltige Strategie mit unseren französischen Partnern entwickelt, um ambitionierte Projekte in allen Lebensbereichen gemeinsam voranzubringen, so etwa den Mikroprojektefonds, die Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich, die neue Service-und Online-Plattform für die deutsch-französische und grenzüberschreitende Zusammenarbeit sowie den jährlichen Kongress für Städtepartnerschaften. Unser Netzwerk im Bereich der Künstlichen Intelligenz (insbesondere Cyber Valley/ELLIS) wollen wir weiter ausbauen.“ (S. 149)

Vertrag von Aachen aktiv umsetzen:

„Wir wollen den Vertrag von Aachen mit seiner Vorhabenliste aktiv mit umsetzen, um das Potenzial der Grenzräume sozial, ökologisch, wirtschaftlich und kulturell mit unseren Partnern in Frankreich auszuschöpfen. Im Sinne des Vertrages werden wir uns dafür einsetzen, dass unter Achtung der jeweiligen verfassungsrechtlichen Regeln der beiden Staaten die Gebietskörperschaften der Grenzregionen sowie der grenzüberschreitenden Einheiten wie Eurodistrikte mit angemessenen Kompetenzen, zweckgerichteten Mitteln und beschleunigten Verfahren ausgestattet werden. So wollen wir Hindernisse bei der Umsetzung grenzüberschreitender Vorhaben überwinden, zum Beispiel durch die Novellierung des Mondorfer Abkommens über die Zusammenarbeit der Polizei- und Zollbehörden, die Einführung einer gemeinsamen Luftreinhalteplakette und durch die Zusammenarbeit im öffentlichen Nahverkehr. Sofern kein anderes Instrument dies ermöglicht, sollen explizit angepasste Rechts- und Verwaltungsvorschriften einschließlich Ausnahmeregelungen vorgesehen werden. Gemeinsame Lösungsansätze anhand konkreter Problemstellungen werden wir im deutsch-französischen Ausschuss für grenzüberschreitende Zusammenarbeit erarbeiten. Wir werden den Ausschuss auf höchster Ebene begleiten.“ (S. 149/150)

 

Der Koalitionsvertrag in voller Länge können Sie als pdf-Dokument am Ende der Seite konsultieren.

 

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